Am Dienstag gegen Mittag gerieten an der Ecke Louisenstraße, Martin-Luther-Straße ein 45-jährigen Radfahrer und eine 58-jährigen Fahrerin eines BMW X3 in Streit.
Nach ersten Ermittlungen der Polizei wollte die Frau offenbar in die Martin-Luther-Straße einbiegen und geriet dort in Streit mit dem Radfahrer. Als sie schließlich ihre Fahrt fortsetzte, fuhr sie so dicht an ihm vorbei, dass der Wagen ihn streifte. Dabei wurde der Mann leicht verletzt. Der Sachschaden beträgt rund 2.000 Euro. Die Frau im BMW fuhr zunächst davon, wurde aber von herbeigerufenen Polizisten gestellt. Es wird nun ermittelt, ob sie sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar gemacht hat, Paragraph 142, Strafgesetzbuch.
Im genannten Abschnitt ist die Martin-Luther-Straße eine Einbahnstraße – anders als die parallel verlaufende Pulsnitzer Straße ist sie nicht für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben.


















Das müsste ja irgendwann mal passieren. Immer wieder fahren Radfahrende als Geisterfahrer entgegen und halten nicht mal an, wenn ein Auto kommt. Sie schießen auch mit dem Irrglauben aus der Martin Luther Straße auf die Louisenstraße sie hätten Vorfahrt. Leider wird dort nie kontrolliert. Rücksichtnahme gilt auch für Radfahrende. Sehr vielen ist wohl leider ein Miteinander egal.
Häufen sich in letzter Zeit die Vorfälle, bei denen sich Autofahrer:innen nicht im Griff haben und ihr Gefährt als potentielle Mordwaffe missbrauchen? Wenn die so weitermachen, gibt es den Führerschein bald nur noch nach psychologischem Gutachten und Unbedenklichkeitsbescheinigung!
Eventuell häufen sich auch die Vorfälle von rücksichtslosen Rad-Benutzern. O-Ton einer Mutter zu ihrem Kind auf dem Rad auf der Alaunstraße: Hier in der Neustadt haben die Fahrradfahrer immer Vorfahrt (vom Verfasser selbst gehört). Jetzt mal ehrlich, diese Debatte ist ermüdend. Niemand mit normalem Gedankengut fährt freiwillig jemanden um! Probleme treten nur auf, wenn man seinen Willen über alle anderen stellt. Das können Autofahrer genauso gut wie Fahrradfahrer. Ich bezweifle, dass ein Autofahrer sein Recht eher durchsetzt, nur weil der Fahrradfahrer im Zweifel den Kürzeren zieht. Anders empfinde ich es auch als kritisch, aus Prinzip seine eigene Gesundheit aufs Spiel zu setzen, nur weil man sein Recht als Radfahrer durchsetzen will. Auf mögliche Restriktionen für Autofahrer bezogen ein Gedankenspiel: es möchte auch niemand einen verbindlichen Fahrradführerschein, harte Vorgaben an den Zustand des Zweirads (z.B. Zulassung durch TÜV), verpflichtende Haftpflichtversicherung, Zulassung durch die Behörden, Steuer sowie härtere Strafen. Da plädiere ich eher für mehr Miteinander und einfach: leben und Leben lassen
@Böhm:
Die Vorfahrtsregeln gelten auch, wenn jemand verkehrtherum aus einer Einbahnstraße kommt.
@plauener wie kommst du denn zu diesem Schluss? Es gilt nur für Straßen mit dem Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“
1. Die Grundregel: „Rechts vor Links“ gilt fast immer
Auch wenn ein Radfahrer eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befährt (egal ob erlaubt oder unerlaubt), verliert er dadurch in der Regel nicht sein Vorfahrtrecht.
An einer Kreuzung, an der keine Schilder stehen, gilt Rechts vor Links.
Kommt der Radfahrer für dich von rechts aus der Einbahnstraße, hat er Vorfahrt – selbst wenn er dort eigentlich gar nicht herausfahren dürfte.
2. Warum ist das so?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) betrachtet Vorfahrtregeln und das Verbot der Fahrtrichtung getrennt. Das Ziel ist die Verkehrssicherheit: Ein Autofahrer soll sich darauf verlassen können, dass von rechts kommende Fahrzeuge Vorrang haben, ohne erst prüfen zu müssen, ob diese dort überhaupt fahren dürfen.
Selten war der Spruch „Leben und leben lassen“ weniger zynisch als in Bezug auf einen Zusammenstoß von Autofahrerin und Fahrradfahrer. Für eine Seite in der Tat potentiell lebensbedrohlich, für die andere so was von überhaupt nicht. Wenn es dann noch so ist, wie es im Artikel beschrieben wird, dass die Autofahrerin (wohlgepanzert), den Fahrradfahrer (schutzlos) geschnitten oder gar touchiert hat, dann ist der Spruch, na, sagen wir mal, völlig fehl am Platz (um mich nicht dem Vorwurf der Beleidigung auszusetzen…).
Ich Wohne auf der ML und jeden Tag fahren Fahrradfahrer bewusst falsch die Einbahnstraße entlang. Es werden dabei Fußgänger, Autos sogar entgegenkommende Fahrradfahrer ignoriert. An der Kreuzung Louisenstraße wird teilweise mit voller Geschwindigkeit ohne zu schauen um die Kurve gefahren. Ob Fußgänger rüberwollen? Scheiß egal.
Die Stadt hat bis heute keine Kontrollen gemacht obwohl sie davon Wissen! In meiner Wohnung höre ich ab und zu mal Beleidigende Nachrufe wenn mal wieder falsch Entgegenkommende Fahrradfahrer sich mit anderen anlegen.
Goldfish! Entschuldigung aber sowas Doofes hab ich ja noch nie gehört. Und ganz sicher steht das SO auch nicht in der StVo. Das bedeutet also im Umkehrschluss: Ich könnte entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung auf der falschen Straßenseite fahren und der Rechtsabieger hätte dann Schuld weil er als Rechtsabieger darauf zu achten hätte, ob ich nicht eventuell auf der falschen Seite, entgegen der angezeigten Fahrtrichtung fahre und er mich übersieht? Im Übrigen ist ein sichtbares Einbahnstraßeschild an der Einmündung ML vorhanden aber ein Schild mit beidseitiger Richtung für Fahhradverkehr nicht. Weil es eben eine Einbahnstraße ohne gegenläufigen Fahrradverkehr ist.
Sweedso Onie, der Spruch vom ‚leben und leben lassen‘ gilt aber eben auch für ALLE. Dazu gehören ebenfalls Fahhradfahrer und deren Verantwortung im Straßenverkehr. Und wenn ein Radfahrer die Regeln bricht, gefährdet er sein eigenes und das Leben Anderer ebenso. Rücksichtslose Radfahrer erzeugen regelmäßig gefährliche Verkehrssituationen. Die von Dir proklamierte Unbedenklichkeitsbescheinigung für Autofahrer müsste demnach also auch für Radfahrer gelten. So wie das Auto eine Waffe gegen die Radfahrer ist, ist das Fahhrad eine Waffe gegen die Sicherheit der Fußgänger auf ihren Wegen. Diese Wege werden regelmäßig und rücksichtslos von Radfahrern als Fahrweg missbraucht. Deiner Logik folgend, müssten zusätzlich auch Fußgänger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen können. Denn diese Fußgänger laufen, komplett ohne Helm und Blechschutz auf dem Fußweg herum. Einfach so. Und Kinder auf Fußwegen auch und das auch einfach so! Wie verantwortungslos ist das denn?
Also, ich mag mich irren, aber in dem Artikel ist nirgends erwähnt, dass der Radfahrer entgegen der Einbahnstraße fuhr. Und „Als sie schließlich ihre Fahrt fortsetzte, fuhr sie so dicht an ihm vorbei,…“ könnte auch heißen, dass beide in die selbe Richtung unterwegs waren..
@ Anwohner 76
In § 8 StVO steht nicht: „Vorfahrt hat, wer von rechts kommt und alles richtig macht“, sondern einfach nur: „…wer von rechts kommt.“
Dass das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ fehlt, macht die Fahrt des Radfahrers zur Ordnungswidrigkeit, aber es löscht seine Vorfahrt nicht aus. Der Autofahrer, der von z.B. links kommt, bleibt wartepflichtig.
Für das Befahren einer Einbahnstraße in falscher Richtung, gibts je nach Tatbestandskatalog meist zwischen 20 € und 35 €.
Worum es hier aber viel deutlicher geht. Es gibt kein Recht auf Selbstjustiz im Straßenverkehr. Auch wenn der Radfahrer einen Fehler gemacht hat, gibt das der Autofahrerin nicht das Recht, ihn zu gefährden oder abzudrängen. Richter reagieren auf „Erziehungsmaßnahmen“ mit dem Auto extrem allergisch. In unserem Rechtssystem darf man ein Fehlverhalten nicht mit einer Gewalttat beantworten.
Und nur weil man gestern einen rücksichtslosen Radfahrer gesehen hat, verliert der heutige Radfahrer nicht seine Vorfahrtrechte nach der StVO.
Und das Radfahrer „Waffen gegen Fußgänger“ seien, ist ein klassisches Beispiel für eine unsachliche Verallgemeinerung. Hier wird versucht, eine evtl. schwere Straftat dadurch zu relativieren, dass andere Radfahrer sich woanders falsch verhalten.
Mein Tipp. Man sollte doch bitte strickt zwischen dem persönlichen Ärger über Radfahrer und der objektiven Rechtslage trennen.
Ich bin sehr erstaunt und ziemlich betrübt darüber, wie hier im Forum versucht wird, einen möglichen Angriff auf Gesundheit oder Leben eines schwächeren Verkehrsteilnehmers zu relativieren. Als wäre es in Ordnung, jemanden vom Rad zu mangeln, weil der vorher gegen die StVO verstoßen hat (was hier übrigens nicht im Geringsten aus dem Artikel hervorgeht, btw und im Übrigen völlig irrelevant für die Situation war). Oder weil irgendwann einmal ein Radler einen Fußgänger umgefahren hat. Oder weil eine Neustadt-Mutti eine seltsame Sicht auf Straßenverkehr hat. Neben dem himmelschreienden Zynismus und dem erschütternden Mangel an Logik dieser „Argumente“, werden grundlegendste Überlegungen entweder aus Ignoranz oder Böswilligkeit ignoriert. Z.B. die Frage, wie viele Radler von Autofahrern jährlich getötet werden, verglichen mit wie viele Fußgänger von Radlern jährlich getötet werden- wie stichhaltig also dieses „Argument“ in Wirklichkeit ist. (Von Autofahrern, die durch Radler getötet werden fange ich gar nicht erst an. Aber „leben und leben lassen“, ist klar!)
Wenn nach einer Auseinandersetzung ein Autofahrer bewusst seinen radfahrenden Gegner mit dem Auto zu Fall bringt, sollte dem nicht nur der Führerschein entzogen werden, sondern es zu einer Anklage wegen Mordversuch kommen- bei den bekloppten Straßenrennfahrern geht das ja auch. Ob das in diesem Fall so war, kann ich aus dem Artikel nicht erkennen, nur vermuten, aber vor wenigen Wochen hatte sich genau so ein Fall in Dresden ereignet.
Meine Eingangsfrage war, ob sich solche Vorfälle häufen. Wenn ich mir die Äußerungen mancher Foristen hier ansehe, würde mich das nicht überraschen- die Bereitschaft, Gewalt zu entschuldigen, will mir enorm erscheinen.
hey anwohner76:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__8.html
deine autogewaltrelativierung kannste dir sparen. es macht sehr wohl einen unterschied im verletzungsbild, wie groß der knüppel ist, mit dem du geschlagen wirst. darum gibt es z.b. eine fahrerlaubnisspflicht für motorisierte fahrzeuge.
Isser denn verkehrt gefahren?
Ja die bösen Radfahrer, endlich ein klares Feindbild, das passt.
Doch, Anwohnwr76 und Böhm, das steht genau so in der StVO. Rechts vor links wird nicht außer Kraft gesetzt nur weil der andere unerlaubter Weise die Einbahnstraße
In die falsche Richtung fährt.
Das mag absurd klingen, ergibt aber sicherheitstechnisch Sinn, wenn man bedenkt, dass ein unabsichtlicher Geisterfahrer davon ausgehen würde Vorfahrt zu haben. Die Fehler der anderen sind kein Freifahrtsschein selbst rücksichtslos zu fahren.
Zum Glück haben wir Gesetze und der Fall wird nicht hier im Forum entschieden…
Könnten wir uns alle darauf einigen, dass jeder sich an die bestehenden Regeln halten sollte? Dann gäbe es auch nicht immer solche Diskussionen.
Ich habe hier mit keiner Zeile das Verhalten der Fahrerin für gut befunden, oder Gewalt relativiert(Keks), noch habe ich das Thema „Waffe“ (Sweesdo Oni) zuerst ins Spiel gebracht. Fahrradfahrer sind ebenso wenig mein Feindbild wie Autofahrer (versteher) und Selbstjustiz ist mir fremd (goldfish). Ich habe lediglich auf zwei einseitige Kommentierungen, ich vermute mal von Fahhradfahrenden, geantwortet. In dem Artikel wurde das Thema ‚Einbahnstraße in diesem Bereich‘ vom Verfasser angeführt und im Text in einen indirekten Zusammenhang gestellt. Und genau dieses Thema habe ich aufgegriffen und damit das häufig vorkommende, rücksichtslose, verkehrswidrige Fahrverhalten von Radfahrern angesprochen. Und ja, ich bleibe dabei: Fahrradfahrer gefährden andere Verkehrsteilnehmer ebenso. Indem sie zuhauf auf Fußwegen unterwegs sind, haltzeigende Ampeln umfahren, Vorfahrtsregeln missachten, Kopfhörer tragen u.s.w. und sofort. Die Liste der Vertöße und Verfehlungen gegen die StVO ist lang… Da ist jede Menge „gefährliches Halbwissen“ per Pedale unterwegs. Siehe jene Kommentatoren (goldfish, Augenauf usw), die da meinen, auf die unbedingte Vorfahrt abzielen zu können, weil es ja so in der StVO steht… Genau hier liegt der Fehler dieser Kommentatoren. Es gibt die StVO und es gibt Kommentierungen, mit den jeweiligen, rechtsverbindlichen Urteilen. Ich warne hier ausdrücklich vor der Annahme die Vorfahrt eines Verkehrsteilnehmers sei auch dann gegeben, wenn er (vorsätzlich oder unwissend) entgegen der vorgegebenen
Fahrtrichtung, eine gleichberechtige Straßenkreuzung befährt. Diese Annahme ist so nicht richtig. Der falschfahrende Verkehrsteilnehmer verliert in diesem Fall sein Vorfahrtsrecht. BGH Urteil; 06.10.1981; AZ VI ZR 296/79. Die Schuld liegt, bis auf wenige Prozente, bei dem Falschfahrer. Der unverschuldet betroffene Unfallbeteiligte, kann die ihm angelastete Teilschuld der StVO über das StVG auf auf 0% bringen.
Übrigens bin ich weder Autofahrer, noch Fahrradfahrer. Ich gehe zu Fuß und fahre ausschließlich ÖPNV.
@Anwohner 69
Ich bin gerade nicht engagiert genug, um mir Ihren Post noch einmal genau durchzulesen. Aber selbst wenn Sie nicht EXPLIZIT Gewalt relativiert haben wollen: Der Kontext zählt! Und wer im Kontext einer Gewalttat mit aus den Fingern gesaugten angeblichen Gegenbeispielen ankommt- der relativiert. Sorry. Die Diskussion um die Vorfahrt ist meiner Meinung nach aus genau diesem Grunde höchst irrelevant, da sie für sich genommen ja ganz interessant sein mag, mit dem hier berichteten Sachverhalt aber überhaupt nichts zu tun hat – im KONTEXT also nicht viel mehr als eine weitere Nebelkerze ist.
Juristisch kein Profi habe ich schlicht die höheren Instanzen befragt.
„Anwohner 76, Ihre ausdrückliche Warnung vor ‚Halbwissen‘ ist angesichts der Faktenlage paradox. Sie führen das Urteil BGH VI ZR 296/79 als Beleg dafür an, dass die Vorfahrt eines Falschfahrers nicht gegeben sei und die Schuld fast vollständig bei ihm liege. Die tatsächliche Rechtslage sieht jedoch genau gegenteilig aus:
Die reale Haftungsquote: In dem von Ihnen zitierten Urteil hat der BGH dem Radfahrer lediglich eine Mithaftung von einem Drittel zugesprochen. Die Hauptschuld von zwei Dritteln (ca. 67 %) verblieb beim Autofahrer, der die Vorfahrt missachtet hatte. Ihre Behauptung zur Schuldverteilung ist also nachweislich unzutreffend.
Bestand des Vorfahrtsrechts: Der BGH stellt in ständiger Rechtsprechung (siehe auch VI ZR 272/80) klar: Die Vorfahrt gilt für die gesamte Fahrbahnbreite. Sie entfällt nicht durch ein Fehlverhalten. Die Annahme, das Vorfahrtsrecht sei ‚nicht gegeben‘, ist juristisch falsch.
Die 0-%-Haftung: Dass ein Autofahrer bei einer Vorfahrtsverletzung gegenüber einem Radfahrer seine Haftung auf 0 % bringen kann, ist aufgrund der Betriebsgefahr des Kfz (§ 7 StVG) und der objektiven Wartepflicht rechtlich nahezu ausgeschlossen.
Es ist bemerkenswert, andere vor Fehlannahmen zu warnen und gleichzeitig eine Argumentation aufzubauen, die die tatsächlichen Inhalte der zitierten Rechtsprechung ins Gegenteil verkehrt. Wer Ihrer Empfehlung folgt und die Vorfahrt eines Geisterfahrers ignoriert, riskiert im Ernstfall die Hauptschuld an einem Unfall. Rechtsstaatlich gilt: Verkehrsregeln dienen der Gefahrenvermeidung, nicht der Maßregelung anderer.“
;)
Das anmaßende und rücksichtslos Verhalten vieler Radfahrer ist verstörend. Sie bilden sich ein, weil sie ja ach so umweltfreundlich unterwegs sind, irgendwelche Sonderrecht zu haben, schneiden Fußgänger, Autofahrer und sogar andere Fahrradfahrer. Sie schüren mit ihrem selbstgefälligen Verhalten Hass auf alle Radfahrer, den dann welche abbekommen, die einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort sind. Ich wünschte mir da mehr Kontrolle seitens der Polizei um erzieherische Effekt ganz ohne Selbstjustiz zu erreichen.
Achso: Diese Mutter, mit dem Kommentar an ihr Kind (Schutzbefohlen), in der Neustadt hätten Fahrradfahrer immer Vorfahrt, gehört dringend unter Beobachtung vom Jugendamt!
@goldfish: Hat jetzt mit dem konkreten Inhalt des Postings nichts zu tun, aber es wurde ja vermutlich mittels einer KI geantwortet (bzw. das längere Zitat ist darüber erzeugt). Gab in jüngerer Zeit schon einige Ergänzungen (anderer Nutzer), wo ich mich gefragt habe, was da selbst formuliert und was mindestens teilweise KI-generiert ist ;-)
Letztlich stellt sich damit, dies wird Anton wohl auch wissen, über kurz oder lang die Frage, ob die Kommentarfunktion überhaupt noch sinnvoll ist. Weil irgendwann „bekoffern“ sich dann die KI-Module hier gegenseitig. Ist vielleicht teilweise ganz amüsant, aber so richtig Sinnvolles sehe ich daran nicht. Und Anton muss auch noch die ganzes Kommentare lesen und freischalten. OK, macht dann vielleicht auch die KI, dann haben wir „arbeitslosen Kommentarschreiber“ auch wieder eine Beschäftigung und können den ganzen Tag die KI-erzeugten Ergänzungen lesen ;-)